mohrversicherung.de

Name, Anschrift und Kontaktdaten
Lukas Mohr
Körnerstraße 32
50823 Köln
Telefon: 0151 20850360
E-Mail: lukas.mohr@mohrversicherung.de
Internet: www.mohrversicherung.de


 

Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung (GewO)

Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO
Erlaubnispflichtig nach § 34d Abs. 1 GewO
Zuständige Erlaubnisbehörde:
IHK Köln
Unter Sachsenhausen 5–7
50667 Köln
Vermittlerregister-Nr.: D-KYSV-PD1NI-10

Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO
Zuständige Erlaubnisbehörde:
IHK Köln
Unter Sachsenhausen 5–7
50667 Köln
Vermittlerregister-Nr.: D-F-142-LED8-98

Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO
Zuständige Erlaubnisbehörde:
IHK Köln
Unter Sachsenhausen 5–7
50667 Köln
Vermittlerregister-Nr.: D-W-142-1SGT-10


 

Vermittlerregister – Überprüfung der Eintragungen
Sie können die Eintragungen im Vermittlerregister jederzeit wie folgt überprüfen:

  • Online: www.vermittlerregister.info

  • Telefonisch: 0180 6 00 58 50 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz; max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)

  • Oder bei:
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
    Breite Straße 29
    10178 Berlin
    Telefon: (030) 20308-0
    Internet: www.dihk.de


 

Beratungsangebot
Vor der Vermittlung eines Versicherungs- oder Finanzanlagenvertrages wird dem Kunden eine umfassende Beratung zum gewünschten Versicherungsschutz bzw. Finanzinstrument angeboten. Der Vertragsabschluss erfolgt grundsätzlich direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter. Ob eine Beratung stattgefunden hat, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder ggf. einer Beratungsverzichtserklärung des Kunden.


 

Information zur Vergütung
Im Versicherungsbereich erhält der Vermittler eine Courtage/Provision vom Produktanbieter bzw. Versicherer. Zusätzlich kann mit dem Kunden ein gesonderter Vertrag über eine vermittlungsunabhängige Servicevergütung (Servicevereinbarung/-pauschale) geschlossen werden.

Bei der Finanzanlagenberatung oder -vermittlung kann die Vergütung entweder durch den Kunden oder durch Dritte (z. B. Produktpartner) erfolgen. Dies richtet sich nach den Wünschen des Kunden und den vermittelten Finanzprodukten. Sofern der Kunde die Vergütung übernimmt, geschieht dies im Rahmen einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Zuwendungen durch Dritte im Zusammenhang mit der Vermittlung dürfen vom Vermittler behalten werden.


 

Schlichtungsstellen
Sollten Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sein, können Sie sich an folgende außergerichtliche Schlichtungsstellen wenden:

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